Ihre Fragen, unsere Antworten
Häufig gestellte Fragen
Eine Patientenverfügung legt fest, welche medizinischen Massnahmen gewünscht oder abgelehnt werden, falls Sie nicht mehr einwilligungsfähig sind. Sie stellt sicher, dass Ihre Wünsche respektiert werden und entlastet Angehörige in belastenden Situationen.
Während die Patientenverfügung medizinische Anordnungen regelt, bevollmächtigt der Vorsorgeauftrag eine oder mehrere Personen, für Sie in finanziellen und persönlichen Angelegenheiten zu entscheiden, wenn Sie dazu selbst nicht mehr in der Lage sind.
Auch Ehegatten sollten ein Testament verfassen, um individuelle Vermögensregelungen zu treffen. Das gesetzliche Erbrecht mag Grundsätze festlegen, aber nur ein Testament ermöglicht eine persönliche Nachlassgestaltung.
Ein Testament muss handschriftlich verfasst, mit Datum und Ort versehen und eigenhändig unterschrieben sein. Alternativ können Sie eine amtliche Beglaubigung durch einen Notar in Anspruch nehmen, um formelle Fehler zu vermeiden.
Unsere Honorare richten sich nach dem Aufwand und der Komplexität Ihres Anliegens. Im Erstgespräch erhalten Sie eine transparente Übersicht zu den anfallenden Gebühren.
Im kostenlosen Erstgespräch besprechen wir Ihre Situation, klären offene Fragen und definieren gemeinsam das weitere Vorgehen. Anschliessend erstellen wir einen Vorschlag für den Ablauf und das Budget.
Ja, Sie können Ihren Vorsorgeauftrag solange anpassen oder widerrufen, wie Sie einwilligungsfähig sind. Änderungen sollten schriftlich dokumentiert und allen Beteiligten bekannt gemacht werden.
Fehlt ein Vorsorgeauftrag, kann das Gericht eine Beistandschaft anordnen und eine geeignete Person oder Institution als Betreuer ernennen. Das kann zu Verzögerungen und höheren Kosten führen.
Je nach Umfang und individueller Beratung benötigen wir in der Regel ein bis zwei Wochen, um Ihre Verfügung sorgfältig zu erarbeiten und formell korrekt abzuschliessen.
Nicht zwingend, aber für komplexe Nachlassgestaltungen empfiehlt sich eine notarielle Beglaubigung, um Rechtssicherheit zu erhöhen und spätere Anfechtungen zu vermeiden.
Ja, wir bieten auch Video- und Telefonberatungen an. Gerade für weniger komplexe Anliegen erweist sich diese Option als zeitsparend und ebenso effektiv.
Wir stellen Ihnen alle notwendigen Vorlagen in der Beratung zur Verfügung und prüfen Ihre Entwürfe vor der Unterzeichnung auf Richtigkeit und Vollständigkeit.